L 11 KA 36/18•Landessozialgericht NRW, 2019-03-20, L 11 KA 36/18
Landessozialgericht NRW, 2019-03-20, L 11 KA 36/18
L 11 KA 36/18Sozialversicherungsgericht20.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 36/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-20
Aktenzeichen: L 11 KA 36/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0320.L11KA36.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.02.2018 geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 07.09.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.02.2017 verpflichtet, die Klägerin in das Arztregister für den Zulassungsbezirk L einzutragen. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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