L 7 AS 362/16•Landessozialgericht NRW, 2019-03-21, L 7 AS 362/16
Landessozialgericht NRW, 2019-03-21, L 7 AS 362/16
L 7 AS 362/16Sozialversicherungsgericht21.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 362/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-21
Aktenzeichen: L 7 AS 362/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0321.L7AS362.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 14.01.2016 geändert. Der Bescheid vom 03.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Bewilligung für die Zeit vom 01.12.2009 bis zum 31.10.2013 zurücknimmt und eine Erstattung für diesen Zeitraum festsetzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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