Landessozialgericht NRW, 2019-03-21, L 7 AS 362/16

L 7 AS 362/16Sozialversicherungsgericht21.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 362/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-21

Aktenzeichen: L 7 AS 362/16

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0321.L7AS362.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 14.01.2016 geändert. Der Bescheid vom 03.12.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 17.02.2015 wird aufgehoben, soweit der Beklagte die Bewilligung für die Zeit vom 01.12.2009 bis zum 31.10.2013 zurücknimmt und eine Erstattung für diesen Zeitraum festsetzt. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zur Hälfte zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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