L 12 SO 50/19 B•Landessozialgericht NRW, 2019-03-22, L 12 SO 50/19 B
Landessozialgericht NRW, 2019-03-22, L 12 SO 50/19 B
L 12 SO 50/19 BSozialversicherungsgericht22.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 SO 50/19 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-22
Aktenzeichen: L 12 SO 50/19 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0322.L12SO50.19B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 03.01.2019 geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Verfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin G aus N beigeordnet. Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten.
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