L 2 AS 2080/16•Landessozialgericht NRW, 2019-03-26, L 2 AS 2080/16
Landessozialgericht NRW, 2019-03-26, L 2 AS 2080/16
L 2 AS 2080/16Sozialversicherungsgericht26.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 2080/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-26
Aktenzeichen: L 2 AS 2080/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0326.L2AS2080.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 14.09.2016 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Prozesskostenhilfeantrag vom 21.10.2016 wird abgelehnt.
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