Landessozialgericht NRW, 2019-03-27, L 8 R 1088/14

L 8 R 1088/14Sozialversicherungsgericht27.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1088/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-27

Aktenzeichen: L 8 R 1088/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0327.L8R1088.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 14.11.2014 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsrechtszugs mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird zugelassen.

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