Landessozialgericht NRW, 2019-03-29, L 7 AS 894/18 B

L 7 AS 894/18 BSozialversicherungsgericht29.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 894/18 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-03-29

Aktenzeichen: L 7 AS 894/18 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0329.L7AS894.18B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.05.2018 geändert. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 17.07.2017 wird dahingehend geändert, dass die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 1038,87 EUR festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

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