L 7 AS 894/18 B•Landessozialgericht NRW, 2019-03-29, L 7 AS 894/18 B
Landessozialgericht NRW, 2019-03-29, L 7 AS 894/18 B
L 7 AS 894/18 BSozialversicherungsgericht29.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 894/18 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-03-29
Aktenzeichen: L 7 AS 894/18 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0329.L7AS894.18B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Bevollmächtigten der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 17.05.2018 geändert. Der Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 17.07.2017 wird dahingehend geändert, dass die aus der Staatskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf insgesamt 1038,87 EUR festgesetzt werden. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.