Landessozialgericht NRW, 2019-04-08, L 10 KR 723/17

L 10 KR 723/17Sozialversicherungsgericht08.04.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 10 KR 723/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-04-08

Aktenzeichen: L 10 KR 723/17

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0408.L10KR723.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 12.09.2017 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 600,00 EUR festgesetzt.

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