L 8 BA 12/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-06-14, L 8 BA 12/18 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-06-14, L 8 BA 12/18 B ER
L 8 BA 12/18 B ERSozialversicherungsgericht14.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 12/18 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-06-14
Aktenzeichen: L 8 BA 12/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0614.L8BA12.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Köln vom 8.12.2017 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten jeweils selbst tragen. Der Streitwert wird im Beschwerdeverfahren auf 314.803,36 EUR festgesetzt.
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