L 18 KN 49/16•Landessozialgericht NRW, 2019-06-25, L 18 KN 49/16
Landessozialgericht NRW, 2019-06-25, L 18 KN 49/16
L 18 KN 49/16Sozialversicherungsgericht25.06.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 49/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-06-25
Aktenzeichen: L 18 KN 49/16
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0625.L18KN49.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 30.3.2016 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 24.4.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 19.7.2013 verurteilt, den Bescheid vom 24.7.2009 zurückzunehmen und an den Kläger 10.207,69 EUR zu zahlen. Die Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten aus beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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