L 10 KR 538/15•Landessozialgericht NRW, 2019-07-10, L 10 KR 538/15
Landessozialgericht NRW, 2019-07-10, L 10 KR 538/15
L 10 KR 538/15Sozialversicherungsgericht10.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 10 KR 538/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-10
Aktenzeichen: L 10 KR 538/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0710.L10KR538.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 04.08.2015 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 178.799,66 EUR nebst Zinsen in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2014 zu zahlen. Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 178.799,66 EUR festgesetzt.
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