L 5 P 11/17•Landessozialgericht NRW, 2019-07-11, L 5 P 11/17
Landessozialgericht NRW, 2019-07-11, L 5 P 11/17
L 5 P 11/17Sozialversicherungsgericht11.07.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 P 11/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-11
Aktenzeichen: L 5 P 11/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0711.L5P11.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 28.12.2016 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.857,36 Euro nebst Mahnkosten in Höhe von 95,- Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Gerichtskosten des Mahnverfahrens; im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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