L 8 BA 129/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-08-12, L 8 BA 129/19 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-08-12, L 8 BA 129/19 B ER
L 8 BA 129/19 B ERSozialversicherungsgericht12.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 BA 129/19 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-08-12
Aktenzeichen: L 8 BA 129/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0812.L8BA129.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichtes Dortmund vom 26.4.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst trägt. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird endgültig auf 28.038,31 EUR festgesetzt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.