L 8 R 456/17•Landessozialgericht NRW, 2019-08-14, L 8 R 456/17
Landessozialgericht NRW, 2019-08-14, L 8 R 456/17
L 8 R 456/17Sozialversicherungsgericht14.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 456/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-14
Aktenzeichen: L 8 R 456/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:0814.L8R456.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 23.3.2017 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten in beiden Rechtszügen zu 11/12, die Beklagte zu 1/12, jeweils mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird in beiden Rechtszügen endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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