Landessozialgericht NRW, 2019-10-17, L 21 AS 1484/19 B ER

L 21 AS 1484/19 B ERSozialversicherungsgericht17.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 21 AS 1484/19 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-10-17

Aktenzeichen: L 21 AS 1484/19 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:1017.L21AS1484.19B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.08.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vollem Umfang abgelehnt. Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Den Antragstellern wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus D für die Zeit ab Antragstellung bewilligt.

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