L 21 AS 1484/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2019-10-17, L 21 AS 1484/19 B ER
Landessozialgericht NRW, 2019-10-17, L 21 AS 1484/19 B ER
L 21 AS 1484/19 B ERSozialversicherungsgericht17.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 21 AS 1484/19 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2019-10-17
Aktenzeichen: L 21 AS 1484/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:1017.L21AS1484.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.08.2019 aufgehoben und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in vollem Umfang abgelehnt. Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. Den Antragstellern wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q aus D für die Zeit ab Antragstellung bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.