Landessozialgericht NRW, 2019-11-21, L 7 AS 1523/18

L 7 AS 1523/18Sozialversicherungsgericht21.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1523/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-21

Aktenzeichen: L 7 AS 1523/18

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2019:1121.L7AS1523.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 07.08.2018 geändert. Es wird festgestellt, dass das ursprünglich bei dem Sozialgericht Dortmund unter dem Aktenzeichen S 14 AS 3068/12 geführte Verfahren nicht durch Klagerücknahme beendet wurde und daher fortzuführen ist. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung des Sozialgerichts vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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