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L 2 AS 2109/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-02-12, L 2 AS 2109/19 B ER
L 2 AS 2109/19 B ERSozialversicherungsgericht12.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-12
Aktenzeichen: L 2 AS 2109/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0212.L2AS2109.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.12.2019 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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