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L 11 KR 694/17•Landessozialgericht NRW, 2020-02-19, L 11 KR 694/17
L 11 KR 694/17Sozialversicherungsgericht19.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-19
Aktenzeichen: L 11 KR 694/17
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0219.L11KR694.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 15. September 2017 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 19. Dezember 2017 wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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