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L 8 BA 103/18 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-03-12, L 8 BA 103/18 B ER
L 8 BA 103/18 B ERSozialversicherungsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: L 8 BA 103/18 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0312.L8BA103.18B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 19.6.2018 zu den Ziffern 1., 2., 3. und 5. des Tenors aufgehoben. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerde-verfahren trägt die Antragsgegnerin. Gerichtskosten werden für das gesamte Verfahren nicht erhoben. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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