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L 8 BA 15/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-03-12, L 8 BA 15/19 B ER
L 8 BA 15/19 B ERSozialversicherungsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: L 8 BA 15/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0312.L8BA15.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 8.1.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 27.399,07 Euro festgesetzt.
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