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L 13 VG 53/12•Landessozialgericht NRW, 2020-03-13, L 13 VG 53/12
L 13 VG 53/12Sozialversicherungsgericht13.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: L 13 VG 53/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0313.L13VG53.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 07.05.2012 geändert.
Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 20.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.09.2004 verurteilt, der Klägerin auf ihren Antrag vom 28.01.2003 dem Grunde nach Grundrentenleistungen nach dem OEG i.V.m. dem BVG nach einem GdS von 50 nach weiterer Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu zwei Dritteln.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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