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L 20 AY 48/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-03-13, L 20 AY 48/19 B ER
L 20 AY 48/19 B ERSozialversicherungsgericht13.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: L 20 AY 48/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0313.L20AY48.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 16.12.2019 geändert. Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen den Bescheid vom 05.11.2019 und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung werden abgelehnt. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
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