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L 2 AS 2/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-03-23, L 2 AS 2/20 B ER
L 2 AS 2/20 B ERSozialversicherungsgericht23.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-23
Aktenzeichen: L 2 AS 2/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0323.L2AS2.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 23.12.2019 geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt I., K, bewilligt.
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