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L 14 R 177/20 B•Landessozialgericht NRW, 2020-04-22, L 14 R 177/20 B
L 14 R 177/20 BSozialversicherungsgericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: L 14 R 177/20 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0422.L14R177.20B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Auf die Beschwerde werden der Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 02.02.2020 sowie die Kostenfestsetzung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 24.10.2019 abgeändert. Unter Zuerkennung einer Termingebühr in Höhe von 280,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer wird die aus der Staatskasse für das Klageverfahren Aktenzeichen S 7 R 337/18 zu gewährende Vergütung des Beschwerdeführers wie beantragt auf insgesamt 714,00 EUR festgesetzt.
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