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L 11 KR 70/20 B•Landessozialgericht NRW, 2020-05-12, L 11 KR 70/20 B
L 11 KR 70/20 BSozialversicherungsgericht12.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: L 11 KR 70/20 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0512.L11KR70.20B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 29. Juni 2017 aufgehoben. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
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