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L 17 U 477/18•Landessozialgericht NRW, 2020-05-27, L 17 U 477/18
L 17 U 477/18Sozialversicherungsgericht27.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-27
Aktenzeichen: L 17 U 477/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0527.L17U477.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 07.11.2017 wird zurückgewiesen. Die im Berufungsverfahren erhobene Klage gegen den Bescheid vom 17.09.2018 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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