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L 2 AS 401/19•Landessozialgericht NRW, 2020-06-09, L 2 AS 401/19
L 2 AS 401/19Sozialversicherungsgericht09.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-09
Aktenzeichen: L 2 AS 401/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0609.L2AS401.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 06.02.2019 abgeändert und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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