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L 11 KR 159/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-06-24, L 11 KR 159/20 B ER
L 11 KR 159/20 B ERSozialversicherungsgericht24.06.2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-24
Aktenzeichen: L 11 KR 159/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0624.L11KR159.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Antrag der Antragstellerin auf Beiladung der H AG wird abgelehnt. Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung unter Beiordnung von Rechtsanwalt N Q aus B gewährt. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 25. Februar 2020 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren.
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