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L 7 AS 470/20•Landessozialgericht NRW, 2020-07-07, L 7 AS 470/20
L 7 AS 470/20Sozialversicherungsgericht07.07.2020
Entscheidungsdatum: 2020-07-07
Aktenzeichen: L 7 AS 470/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0707.L7AS470.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.01.2020 wird zurückgewiesen. Der Antrag der Kläger auf Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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