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L 19 AS 871/20•Landessozialgericht NRW, 2020-08-20, L 19 AS 871/20
L 19 AS 871/20Sozialversicherungsgericht20.08.2020
Entscheidungsdatum: 2020-08-20
Aktenzeichen: L 19 AS 871/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0820.L19AS871.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dortmund vom 20.04.2020 - S 29 AS 3120/18 - wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten beider Instanzen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Instanzen auf 5000 EUR festgesetzt.
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