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L 8 BA 90/19 B ER•Landessozialgericht NRW, 2020-09-02, L 8 BA 90/19 B ER
L 8 BA 90/19 B ERSozialversicherungsgericht02.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-02
Aktenzeichen: L 8 BA 90/19 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:0902.L8BA90.19B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 14.3.2019 geändert und die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen S 17 BA 63/19 beim Sozialgericht Detmold anhängigen Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 20.8.2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.5.2019 angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gesamten Verfahrens. Der Streitwert für das gesamte Verfahren wird auf 31.148,24 Euro festgesetzt.
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