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L 21 R 322/20•Landessozialgericht NRW, 2020-11-20, L 21 R 322/20
L 21 R 322/20Sozialversicherungsgericht20.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-20
Aktenzeichen: L 21 R 322/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1120.L21R322.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Münster vom 1.4.2020 aufgehoben und festgestellt, dass der Rechtsstreit S 23 R 93/19 nicht durch Klagerücknahme beendet ist. Die Kostenentscheidung bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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