Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
- Rechtsrecherche mit Zugriff auf über 1 Million Quellen
- Dokumentenautomatisierung
- Mandatsverwaltung
- Gehostet in der EU und der Schweiz
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
Der KI-Arbeitsbereich für Juristen
14 Tage kostenlos testen (10 Fragen/Tag während der Testphase)
L 12 SO 9/18•Landessozialgericht NRW, 2020-11-25, L 12 SO 9/18
L 12 SO 9/18Sozialversicherungsgericht25.11.2020
Entscheidungsdatum: 2020-11-25
Aktenzeichen: L 12 SO 9/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1125.L12SO9.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Auf die Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19.12.2017 geändert. Die Beklagte wird unter Änderung des Bescheides vom 06.10.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 14.02.2017 verurteilt, der Klägerin 315,19 Euro zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin in beiden Rechtszügen zu einem Siebtel. Die Revision wird nicht zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.