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L 7 AS 993/20 B•Landessozialgericht NRW, 2020-12-02, L 7 AS 993/20 B
L 7 AS 993/20 BSozialversicherungsgericht02.12.2020
Entscheidungsdatum: 2020-12-02
Aktenzeichen: L 7 AS 993/20 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2020:1202.L7AS993.20B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 25.05.2020 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren für die Zeit ab dem 24.01.2020 Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U, H, gewährt. Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird abgelehnt.
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