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L 8 BA 88/19•Landessozialgericht NRW, 2021-01-27, L 8 BA 88/19
L 8 BA 88/19Sozialversicherungsgericht27.01.2021
Entscheidungsdatum: 2021-01-27
Aktenzeichen: L 8 BA 88/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0127.L8BA88.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 5.4.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu tragen haben.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 61.117,61 Euro festgesetzt.
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