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L 11 KA 50/19•Landessozialgericht NRW, 2021-02-17, L 11 KA 50/19
L 11 KA 50/19Sozialversicherungsgericht17.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-17
Aktenzeichen: L 11 KA 50/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0217.L11KA50.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichtes Dort-mund vom 3. Juli 2019 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird endgültig im Berufungsrechtszug auf 1.786,06 € festgesetzt.
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