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L 11 KR 767/20 NZB•Landessozialgericht NRW, 2021-02-23, L 11 KR 767/20 NZB
L 11 KR 767/20 NZBSozialversicherungsgericht23.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-23
Aktenzeichen: L 11 KR 767/20 NZB
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0223.L11KR767.20NZB.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Köln vom 30. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 290,32 € festgesetzt.
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