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L 21 AS 86/21 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-02-24, L 21 AS 86/21 B ER
L 21 AS 86/21 B ERSozialversicherungsgericht24.02.2021
Entscheidungsdatum: 2021-02-24
Aktenzeichen: L 21 AS 86/21 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0224.L21AS86.21B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird die Kostenentscheidung in dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 28.12.2020 aufgehoben, soweit dem Antragsteller Verschuldenskosten in Höhe von 300 € auferlegt worden sind.
Im Übrigen verbleibt es bei dem Beschluss des Sozialgerichts vom 28.12.2020, die Beschwerde wird insoweit zurückgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander in dem Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
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