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L 8 BA 3/21 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-03-22, L 8 BA 3/21 B ER
L 8 BA 3/21 B ERSozialversicherungsgericht22.03.2021
Entscheidungsdatum: 2021-03-22
Aktenzeichen: L 8 BA 3/21 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0322.L8BA3.21B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 20.11.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 34.415,73 Euro festgesetzt.
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