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L 8 BA 130/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-04-12, L 8 BA 130/20 B ER
L 8 BA 130/20 B ERSozialversicherungsgericht12.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-12
Aktenzeichen: L 8 BA 130/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0412.L8BA130.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 24.8.2020 geändert und die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid vom 12.6.2020 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10.11.2020 angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 717.235,98 Euro festgesetzt.
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