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L 10 KR 873/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-04-21, L 10 KR 873/20 B ER
L 10 KR 873/20 B ERSozialversicherungsgericht21.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-21
Aktenzeichen: L 10 KR 873/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0421.L10KR873.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 11.12.2020 geändert.
Der Antrag des Antragstellers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 20.07.2020 wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird auf 1.667 € festgesetzt.
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