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L 15 U 670/18•Landessozialgericht NRW, 2021-04-22, L 15 U 670/18
L 15 U 670/18Sozialversicherungsgericht22.04.2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-22
Aktenzeichen: L 15 U 670/18
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0422.L15U670.18.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Vergütung des Antragsgegners für sein unter dem 18.05.2020 erstattetes Sachverständigengutachten wird auf 3.350,20 Euro festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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