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L 11 KA 39/19•Landessozialgericht NRW, 2021-05-19, L 11 KA 39/19
L 11 KA 39/19Sozialversicherungsgericht19.05.2021
Entscheidungsdatum: 2021-05-19
Aktenzeichen: L 11 KA 39/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0519.L11KA39.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13. Februar 2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die ihre Kosten selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,00 € festgesetzt.
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