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L 9 SO 27/19•Landessozialgericht NRW, 2021-06-14, L 9 SO 27/19
L 9 SO 27/19Sozialversicherungsgericht14.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-14
Aktenzeichen: L 9 SO 27/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0614.L9SO27.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 28.09.2018 geändert. Der Beigeladene wird verurteilt, dem Kläger für die Zeit vom 01.01.2015 bis zum 30.06.2018 Eingliederungshilfe in Form der Vollzeitpflege in der Pflegefamilie A iHv 739,70 € monatlich zu erbringen.
Der Beigeladene hat die Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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