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L 8 BA 33/21 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-07-07, L 8 BA 33/21 B ER
L 8 BA 33/21 B ERSozialversicherungsgericht07.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-07
Aktenzeichen: L 8 BA 33/21 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0707.L8BA33.21B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 18.2.2021 geändert.
Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der beim Sozialgericht Münster unter dem Aktenzeichen S 22 BA 35/19 anhängigen Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 27.8.2018 in der Gestalt der Bescheide vom 7.12.2018, 5.2.2019 und 13.3.2019 und des Widerspruchsbescheides vom 10.5.2019 wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 6.989,81 Euro festgesetzt.
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