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L 2 AS 1655/20•Landessozialgericht NRW, 2021-07-12, L 2 AS 1655/20
L 2 AS 1655/20Sozialversicherungsgericht12.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-12
Aktenzeichen: L 2 AS 1655/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0712.L2AS1655.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 22.09.2020 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Den Klägern werden Kosten gemäß § 192 Sozialgerichtsgesetz in Höhe von 225,00 Euro auferlegt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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