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L 21 AS 779/21 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-07-14, L 21 AS 779/21 B ER
L 21 AS 779/21 B ERSozialversicherungsgericht14.07.2021
Entscheidungsdatum: 2021-07-14
Aktenzeichen: L 21 AS 779/21 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0714.L21AS779.21B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 21. Senat
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 22.4.2021 wird zurückgewiesen.
Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin L M aus Bielefeld bewilligt.
Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für das Beschwerdeverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt.
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