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L 11 KA 23/20 B ER•Landessozialgericht NRW, 2021-08-23, L 11 KA 23/20 B ER
L 11 KA 23/20 B ERSozialversicherungsgericht23.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: L 11 KA 23/20 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L11KA23.20B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 3. Juni 2020 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 8. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1.-7. sind nicht zu erstatten.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
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