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L 20 SO 20/20•Landessozialgericht NRW, 2021-08-23, L 20 SO 20/20
L 20 SO 20/20Sozialversicherungsgericht23.08.2021
Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.
Entscheidungsdatum: 2021-08-23
Aktenzeichen: L 20 SO 20/20
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0823.L20SO20.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Für die Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige (§ 93 SGB XII) kommt es nicht darauf an, ob die vom überleitenden Sozialhilfeträger tatsächlich erbrachten Sozialhilfeleistungen (insgesamt) rechtmäßig waren.
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Duisburg vom 19.12.2019 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten auch des Berufungsverfahrens.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird endgültig auf 5.000,00 € festgesetzt.
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