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L 12 SO 323/19•Landessozialgericht NRW, 2021-08-25, L 12 SO 323/19
L 12 SO 323/19Sozialversicherungsgericht25.08.2021
Entscheidungsdatum: 2021-08-25
Aktenzeichen: L 12 SO 323/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:0825.L12SO323.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Senat
Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 26.07.2019 wird zurückgewiesen.
Die Klagen, die Klageänderung betreffend, werden abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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