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L 2 AS 551/19•Landessozialgericht NRW, 2021-10-05, L 2 AS 551/19
L 2 AS 551/19Sozialversicherungsgericht05.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-05
Aktenzeichen: L 2 AS 551/19
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2021:1005.L2AS551.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Senat
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 18.09.2018 geändert und die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird auf 7840,00 € festgesetzt.
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